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Gebührensatzung

     Anschlussgebühren:    
     Wohnhaus mit Einliegerwohnung         3.000,00 €    

     Doppelhaus bzw. Mehrfamilienwohnhaus mit getrennten Haupteingängen, je Haupteingang     

     3.000,00 €     
Für nachträgliche An- und Erweiterungsbauten wird von Mitgliedern und Nichtmitgliedern eine 
nachträgliche einmalige Gebühr pro m² neuer Wohnfläche erhoben.

10,00 €      

     Bei größeren Bauten (Wirtschaften, Appartementhäuser usw.) werden die Anschlussgebühren gesondert veranschlagt.                                   
           
     Nachfolgekosten für Mitglieder:     

     Appartement, Fremdenzimmer und Ferienwohnung im selbstgenutzten Anwesen des Mitgliedes pro Jahr

 

     

Für vermietete bzw. überlassene Wohnung, welche als Hauptwohnung genutzt wird, wird eine Pauschalgebühr pro Jahr und Person in Höhe von 36m³x1,25 €/m³ erhoben + die monatliche Grundgebühr für einen Hauptwohnsitz.

     15,00 €

 

45,00 € + 4,50/Monat     

     Schwimmbecken

Befüllung von Schwimmbecken wird nach m³ berechnet     

     + 2,00 €     

     Über 60 m³ wird eine Pauschale veranschlagt.     

     150,00 €     

     Schwimmteiche sind Schwimmbecken gleich gesetzt.

Das Befüllen von Schwimmbecken und Schwimmteichen (> 12 m³) ist dem Verein vor Ausführung zu melden und bedarf der Zustimmung!     
      
 
Nachfolgekosten für Nichtmitglieder:
Grundgebühr pro Monat bei Hauptwohnsitz im Versorgungsgebiet 4,50 €
Grundgebühr pro Monat bei Zweitwohnsitz im Versorgungsgebiet 8,50 €
Grundgebühr pro Monat für gewerblich genutzte Wohnungen u. dergleichen 8,50 €
Wassergebühr pro m³ 1,25 €
 
Erwerb der Mitgliedschaft:
Bis auf weiteres Aufnahmestop!  
Aufnahmegebühr 2.000,00 €
Jahresmitgliedsbeitrag 50,00 €
 
Bauwasseranschluß und Kosten:
Pauschalgebühr  100,00 €

 

Anfallende Kosten für die Errichtung eines Bauwasseranschlusses hat der Bauherr zu tragen.

 

Kostenfreier Wasserbezug für: Pfarrkirche, Friedhof und Leichenhaus, Kriegerdenkmal, Kegelclub, Vereinsheim

 

Alle Preise sind Nettopreise zuzgl. gesetzl. MWSt.

1. Diese Gebührensatzung tritt rückwirkend ab 01.01.2019 in Kraft.

2. Gleichzeitig tritt die Gebührensatzung vom 01.01.2015 außer Kraft.

 

Änderung beschlossen am 22.11.2019 von der Mitgliederversammlung