Neue Härtebereiche für Trinkwasser

Am 01. Februar 2007 wurde vom Deutschen Bundestag die Neufassung des  Wasch- und Reinigungsmittelgesetzes (WRMG) beschlossen.  Darin wurden u. a. die Härtebereiche an europäische Standards angepasst und die Angabe „Grad deutscher Härte“ (°dH) durch die Angabe „Millimol Calciumcarbonat je Liter“ ersetzt. 

 

Wasserhärte

 

Die neuen Härtebereiche unterscheiden sich kaum von den alten, nur werden die Bereiche 3 und 4 zum Härtebereich „hart“ zusammengelegt und die  Ziffern 1, 2, 3, und 4 durch die (bereits benutzten) Beschreibungen „weich“, „mittel“ und „hart“ ersetzt.

 

Die neuen Härtebereiche sind wie folgt definiert:

Härtebereich "weich"

weniger als 1,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (entspricht 8,4 °dH)

Härtebereich "mittel"

1,5 bis 2,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (entspricht 8,4 bis 14 °dH)

Härtebereich "hart"

mehr als 2,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (entspricht mehr als 14 °dH)

 

Wasserhärte des Wasserversorgungsverein Ober- und Unteruttlau e.V.:

Wasserhärte